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Schul­­anmel­dungen 2025/2026
Alle Informationen und Aufnahmebogen zur Aufnahme in die Geschwister-Scholl-Realschule für das Schuljahr 2025/2026.

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Aufhebung der Maskenpflicht ab 02. November 2021

Donnerstag, 28.10.2021

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Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

nun ist es amtlich: Ab dem 02.11.2021 müssen Schülerinnen und Schüler an den Schulen in NRW im Unterricht keine Maske mehr tragen, solange sie an festen Plätzen sitzen.

Das heißt aber auch im Umkehrschluss: Solange Ihr Kind im Klassenraum oder im Schulgebäude herumläuft, muss es weiterhin eine Maske tragen.

Darüber hinaus teilt das Ministerium mit:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ich weise ergänzend noch darauf hin, dass ein Tragen von Masken während des Unterrichts auf freiwilliger Basis natürlich weiterhin zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Theresia Wolter
Schulleiterin