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Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. An der Geschwister-Scholl-Schule haben wir dazu im ersten Halbjahr der Klasse 5 ein eigenes Fach eingerichtet, und zwar Lernen lernen (Lele). Im ersten Halbjahr der Klasse 5 wird an der Geschwister-Scholl-Schule auf den fachspezifischen Förderunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik verzichtet. Stattdessen trainieren wir mit Ihren Kindern allgemeine Lerntechniken, wie z. B. die Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Mit der Schulung grundlegender Arbeitstechniken möchten wir allen Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs eine Sammlung geeigneter Lernstrategien an die Hand geben, die auch nach der Zeit an der Realschule noch von Bedeutung sind.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule darüber hinaus die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.