Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere
pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen
der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die
Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote
der Realschule heran. An der Geschwister-Scholl-Schule haben wir dazu
im ersten Halbjahr der Klasse 5 ein eigenes Fach eingerichtet, und zwar
Lernen lernen (Lele). Im ersten Halbjahr der Klasse 5 wird an der Geschwister-Scholl-Schule
auf den fachspezifischen Förderunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik
verzichtet. Stattdessen trainieren wir mit Ihren Kindern allgemeine
Lerntechniken, wie z. B. die Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Mit der
Schulung grundlegender Arbeitstechniken möchten wir allen Schülerinnen
und Schülern des 5. Jahrgangs eine Sammlung geeigneter Lernstrategien
an die Hand geben, die auch nach der Zeit an der Realschule noch von
Bedeutung sind.
In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert
die Schule darüber hinaus die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die
Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu
machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen
und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am
Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung
der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung
für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in
die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest,
dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten
eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende
schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten.
Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die
empfohlene Schulform.