Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu Ihrer Information veröffentlichen wir hier den Brief der Ministerin. Das Originalschreiben ist in der PDF Datei für Sie zum Download.
Der Brief als PDF-Datei zum Download
Die Ministerin
An die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler
29. September 2022
Dorothee Feller
Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren.
Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen bedeutsame Änderungen:
Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen. Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.
In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien - wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert - bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungen zu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.
Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.
Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. - bei leichten Erkältungssymptomen - nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken.
Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind.
Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.
Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Zur Erläuterung, was dies bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen über die aktuelle Rechtslage eingestellt (www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seitens des Ministeriums setzen wir alles daran, dass wir die Herausforderungen auch im Herbst und Winter gemeinsam gut bewältigen, wenn wir uns weiterhin alle so bewusst und verantwortungsvoll verhalten, wie wir das gemeinsam in den vergangenen Monaten auch geschafft haben. Daher nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich schöne, erholsame Herbstferien.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Feller
Die Ministerin
Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 5867-40
Telefax 0211 5867-3220
poststelle@msb.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de