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Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich der Schule ab dem 21.Juni 2021

Donnerstag, 17.06.2021

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Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

aufgrund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen im Rahmen der Coronabetreuungsverordnung kurzfristig angepasst.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Herzliche Grüße

Maria-Theresia Wolter
Schulleiterin